Was wissen wir und welche Fragen sind noch offen? Ein Überblick über die wichtigsten Antworten zur Steuersenkung bei Events.
Anfang Juni hat die Bundesregierung als „Corona-Hilfe“ eine Senkung der deutschen Mehrwertsteuer von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% beim ermäßigten Steuersatz beschlossen. Diese soll ab 01. Juli 2020 bis voraussichtlich 31. Dezember 2020 gelten. In diesem Artikel erklären wir Ihnen was die Steuersenkung für die Eventplanung bedeutet und wie Sie die rechtlichen Vorgaben mit doo umsetzen können.
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel dient dem allgemeinen Informationszweck und stellt keine Rechtsberatung dar. doo übernimmt keine Haftung und gibt keine Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Um zu klären, wann welche Mehrwertsteuersätze in Ihrem Fall zu tragen kommen und wie mit bereits bestehenden Buchungen und Rechnungen umzugehen ist, kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.
Das bedeutet die Senkung der Mehrwertsteuer für kostenpflichtige Events
Derzeit herrscht leider noch viel Unklarheit. Wir möchten in diesem Artikel nach bestem Wissen und Gewissen die wichtigsten Fragen beantworten und einen Überblick verschaffen. Ferner aktualisieren wir diesen Artikel fortlaufend für Sie, sobald es neue Erkenntnisse bzw. konkrete Gesetzesänderungen gibt (Stand: 17. Juni 2020).
Welcher Steuersatz gilt bei meinem Event?
Relevant für den anzuwendenden Steuersatz ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung – also das Leitungsdatum des Events. Nur für Leistungen, die zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 erbracht werden, gelten die reduzierten Steuersätze. Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung bzw. des Zahlungseingangs spielt für die Anwendung des Steuersatzes keine Rolle.
Für Veranstaltungen bedeutet das, dass das Event-Datum, an welchem das Event tatsächlich stattfindet, entscheidend für die Berechnung des Steuersatzes ist.
Was passiert mit Event-Tickets, die schon verkauft sind?
Diese Frage bleibt aktuell noch unbeantwortet.
Der Verband der Steuerberater hat jedoch bereits eine Petition an Finanzministerium geschickt, mit der Bitte, eine ähnlich kulante Regelung zu finden wie z.B. bei der Absenkung der MwSt. für den Personenverkehr. Hier müssen bereits ausgestellte Rechnungen beispielsweise nicht nachträglich geändert werden. (Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – siehe C.I. “bereits abgerechnete Leistungen)
Weitere Informationen finden Sie im Entwurf eines begleitenden Schreibens des Bundesministerium der Finanzen zum Thema “Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020”.
Muss man auf der Event-Webseite alle Preise ändern?
Das hängt zunächst vom Leistungszeitpunkt, also dem Event-Datum ab. Zum anderen muss der Veranstalter preistechnisch entscheiden, ob die Senkung an die Teilnehmer weitergegeben werden soll. Die Bruttopreise könnten also z.B. auch gleich bleiben und nur mit einem verminderten Steuersatz bemessen werden. Alternativ müssen beispielsweise im Handel die Preisschilder auch nicht verändert werden. Hier dürfen laut Wirtschaftsministerium (Quelle: Tagesschau.de vom 12.06.2020 – “Neue Preisschilder nicht nötig”) ähnlich wie beim Schlussverkauf pauschale Rabatte an der Kasse abgezogen werden, um eine unbürokratische Lösung zu gewährleisten.
Welche Lösung bietet doo für Ihre kostenpflichtigen Events?
doo unterstützt die Anpassung der Steuersätze im System.
Seit dem 24. Juni 2020 können Sie die Steuersätze innerhalb der doo Software flexibel anpassen. Das heißt, dass Sie als Veranstalter neue Ticketkategorien mit den reduzierten Sätzen anlegen und mit Hilfe des Verkaufszeitraums steuern können, wann welche Ticketkategorie gebucht werden kann.
Dies bedeutet ferner, dass (z.B. bei internationalen Events) jederzeit eine beliebiger Steuersatz für alle Event-Tickets und -Produkte hinterlegt werden kann.
Eine detaillierte Anleitung sowie weitere Informationen dazu finden Sie im Hilfecenter-Artikel.
Tipp: Sie benötigen persönliche Unterstützung bei der Umstellung und Anpassung der Steuersätze? Sprechen Sie uns gerne darauf an: business@blog.doo.net
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel dient dem allgemeinen Informationszweck und stellt keine Rechtsberatung dar. doo übernimmt keine Haftung und gibt keine Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Um zu klären, wann welche Mehrwertsteuersätze in Ihrem Fall zu tragen kommen und wie mit bereits bestehenden Buchungen und Rechnungen umzugehen ist, kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.