Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstalter


Stand: 19. Januar 2021

1. Präambel

  1. Die doo GmbH, Hultschiner Straße 8, 81677 München, Deutschland (nachfolgend „doo“) stellt eine Plattform für das Management von Veranstaltungen zur Verfügung. Für die Nutzung der Plattform durch einen Veranstalter und die Erbringung ergänzender Services gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstalter (nachfolgend „AGB für Veranstalter“). Eine Individualvereinbarung zwischen den Parteien geht diesen AGB gegebenenfalls vor.

  2. Für die Nutzung der Plattform durch Teilnehmer für die Buchung von Veranstaltungen gelten die AGB für Teilnehmer.

2. Nutzung der Plattform

  1. doo stellt dem Veranstalter die Plattform zur Nutzung über das Internet als SaaS (Software as a Service) zur Verfügung. doo räumt dem Veranstalter für die Laufzeit des Vertrages das weltweite, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Veranstalter darf die Plattform nur im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen nutzen. Eine Überlassung der Plattform an den Veranstalter erfolgt nicht. Der Veranstalter erhält kein Recht am Quellcode der Software.

  2. Der Veranstalter darf die Plattform nur für eigene Zwecke für das Management seiner eigenen Veranstaltungen nutzen, so nicht anders vereinbart. Nicht umfasst ist die Nutzung der Plattform für Dritte, beispielsweise als Dienstleister oder eine sonstige Überlassung oder Nutzungsvermittlung an Dritte. Mit ausdrücklicher Zustimmung von doo kann die Plattform durch den Veranstalter für einen Dritten genutzt werden (z.B. für verbundene Unternehmen).

  3. Der Veranstalter ist berechtigt, die Plattform durch eigene Mitarbeiter oder durch einen beauftragten Dritten (z.B. eine Agentur) nutzen zu lassen. Bei der Nutzung durch einen Dritten ist dieser Dritte auf die Regelungen dieses Vertrages zu verpflichten.

  4. Soweit nicht anders vereinbart oder aufgrund zwingenden Rechts oder anwendbarer Open Source Software-Nutzungsbedingungen vorgeschrieben, ist der Veranstalter nicht berechtigt, die Plattform zu verändern, zurückzuentwickeln, zu dekompillieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Objekt- oder Quellcode der Plattform zu entschlüsseln. Eine Vervielfältigung, die über das für die Nutzung erforderliche Maß hinausgeht, ist nicht zulässig.

  5. doo ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Plattform laufend weiterzuentwickeln und wird dem Veranstalter die Plattform ausschließlich in der jeweils aktuellen Version zur Verfügung stellen. Dies gilt nur, wenn die Änderung dem Veranstalter zumutbar ist. Das Nutzungsrecht an der Plattform erstreckt sich auch auf Fixes, Patches, Entwicklungen und Updates. Das dem Veranstalter eingeräumte Nutzungsrecht an solchen Updates beinhaltet kein Nutzungsrecht an neuen/zusätzlichen Produkten und Funktionalitäten, die als separates Produkt/Modul zur Verfügung gestellt werden.

  6. doo stellt die Plattform und eine ausführliche Dokumentation der Plattform in elektronischer Form in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. Die Plattform ist optimiert für eine Nutzung auf den aktuellen (den von den Herstellern noch unterstützten) Versionen der gängigen Webbrowser Edge/Internet Explorer, Safari, Chrome und Firefox.

  7. Die Plattform kann Open Source Software-Komponenten enthalten. Die Nutzung dieser Komponenten unterliegt ausschließlich den entsprechenden Nutzungsbedingungen der Open Source Software-Komponenten, die im Rahmen der Open Source Software-Komponenten übermittelt und/oder referenziert werden. Keine Vorschrift dieses Vertrages beeinflusst dabei die Rechte oder Pflichten des Veranstalters aus den entsprechenden Nutzungsbedingungen der Open Source Software-Komponenten. Im Falle von Widersprüchen oder entgegenstehenden Vorschriften von Lizenzbestimmungen der Open Source Software und den Bestimmungen dieses Vertrages genießen die Lizenzbestimmungen der Open Source Software Vorrang.

  8. Der Veranstalter ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten. doo wird das Passwort nicht an Dritte weitergeben und wird den Veranstalter zu keinem Zeitpunkt nach seinem Passwort fragen. Im Missbrauchsfall oder bei Verdacht auf Missbrauch des Kundenkontos ist der Veranstalter verpflichtet, doo unverzüglich zu informieren. Der Veranstalter sichert zudem zu, dass die bei der Registrierung wahrheitsgemäße aktuelle und vollständige Angaben macht, diese Angaben dauerhaft vollständig und aktuell hält, unter den angegebenen Kontaktdaten sowohl für doo als auch für Teilnehmer stets erreichbar ist und auf Anfragen unverzüglich, im Regelfall innerhalb eines Arbeitstages, reagiert.

3. Verfügbarkeit, Support

  1. doo gewährleistet eine Verfügbarkeit der Plattform von 99% im Jahresmittel. Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von doo liegen (insbesondere höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht zu erreichen ist. Ebenfalls ausgenommen sind vorab angekündigte Wartungsarbeiten und Wartungsarbeiten (bspw. Updates der Software), die außerhalb der Supportzeiten (Montag bis Freitag, unter Berücksichtigung der Feiertage am Sitz von doo, zwischen 9:00 und 18:00 Uhr) liegen.

  2. Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Veranstalter unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. doo wird sich bemühen bei Meldungen von Störungen der Systemverfügbarkeit, die zu einem Totalausfall der Plattform führen und die innerhalb der Supportzeiten eingehen, eine Reaktionszeit für den Beginn der Entstörung von vier Stunden (während der Supportzeiten) sicherzustellen. Bei leichteren Fehlern, die nicht zu einem Totalausfall der Plattform führen und während des laufenden Betriebs auftreten, wird doo sich bemühen, nicht später als einen Arbeitstag nach dem Eingang der Störmeldung zu reagieren. Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Arbeitstag. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite oder verspätete Meldung der Störung), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.

4. Veranstaltungen

  1. doo ist nicht selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen. Diese werden immer durch den Veranstalter angeboten und durchgeführt. Der über die Plattform abgeschlossene Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung kommt ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer an der Veranstaltung bzw. dem Käufer der Tickets für die Veranstaltung zustande (nachfolgend einheitlich „Teilnehmer“). Es muss dem Teilnehmer stets offensichtlich sein, mit welchem Veranstalter er einen Vertrag eingeht. Der Veranstalter hat daher im Rahmen seines Angebots von Tickets zu seinen Veranstaltungen stets seine genaue Bezeichnung anzugeben (volle Firmierung einschließlich Rechtsform und ladungsfähige Anschrift) und dem Teilnehmer Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen, unter denen der Teilnehmer den Veranstalter unmittelbar kontaktieren kann. Der Veranstalter ist verpflichtet, Anfragen der Teilnehmer unverzüglich zu beantworten.

  2. Sämtliche vom Veranstalter zu der Veranstaltung gemachten Angaben müssen korrekt sein und nicht irreführend sein. Der Veranstalter trägt die Verantwortung für das Angebot der jeweiligen Veranstaltung und insbesondere dafür, dass die von ihm auf der Webseite, auf der die Veranstaltung auf der Plattform angeboten wird, zur Verfügung gestellten Inhalte weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzen. Der Veranstalter ist insbesondere verpflichtet, (i) keine Veranstaltungen anzubieten und/oder Inhalte zur Verfügung zu stellen, zu übermitteln, zu speichern, zu verlinken oder auf sonstige Art und Weise auf Inhalte hinzuweisen, die pornographischer oder gegen Jugendschutzgesetze verstoßender, implizit oder explizit sexuell anzüglicher, gewaltverherrlichender, persönlichkeitsrechts-verletzender, bedrohender, beleidigender, belästigender, verleumderischer, betrügerischer, vulgärer, obszöner, hasserregender, links- oder rechtsextremistischer Natur sind oder die zum Verstoß gegen Gesetze auffordern oder anstiften, (ii) keine Veranstaltungen anzubieten und/oder Inhalte zur Verfügung zu stellen, zu übermitteln, zu speichern, zu verlinken oder auf sonstige Art und Weise auf Inhalte weisen, die Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeitsrechte, Marken-, Kennzeichen- und Urheberrechte, Patente, Geschmacks- und Gebrauchsmuster und Geschäftsgeheimnisse, verletzen und (iii) keine schädlichen Programme (wie z. B. Viren) zur Verfügung zu stellen, zu übermitteln, zu speichern, zu verlinken oder auf sonstige Art und Weise auf schädliche Programme hinzuweisen.

  3. Die Plattform darf nur genutzt werden, um eigene Veranstaltungen zu bewerben und um Tickets für eigene Veranstaltungen anzubieten. Der Bewerbung von und/oder der Weiterverkauf von Tickets für Veranstaltungen Dritter und die Durchführung sonstiger Aktivitäten, wie z.B. die Bewerbung sonstiger Waren oder Dienstleistungen, die Veranstaltung von Verkaufsförderungsmaßnahmen für sonstige Waren und Dienstleistungen und die Durchführung von Gewinnspielen etc., sind untersagt.

  4. Es obliegt der Verantwortung des Veranstalters, bei Änderungen des Angebots bei einer Veranstaltung (z.B. Änderung von Ort oder Veranstaltungszeitraum) oder Absage einer Veranstaltung die Teilnehmer über die Änderungen/Absage sowie den Ablauf etwaiger Rückabwicklungen zu informieren. Ferner ist der Veranstalter verpflichtet, das Angebot unverzüglich zu aktualisieren.

5. Buchungsbedingungen, Informationspflichten und Datenschutzinformationen für Teilnehmer

  1. Im Rahmen des Angebots der Veranstaltung werden die AGB für Teilnehmer von doo in ihrer jeweils aktuellen Fassung angezeigt. Der Veranstalter hat im Rahmen der Erstellung einer Veranstaltung die Möglichkeit, zusätzlich bzw. ergänzend seine eigenen Buchungsbedingungen/AGB für Teilnehmer zu hinterlegen bzw. zu verlinken. Diese werden dem Teilnehmer dann beim Angebot der Tickets angezeigt. In den eigenen Buchungsbedingungen für Teilnehmer kann der Veranstalter beispielsweise Details zu Stornierung und Rückerstattung etc. regeln. Der Veranstalter ist verpflichtet, zu überprüfen, ob die AGB für Teilnehmer von doo für die jeweilige Veranstaltung passend und ausreichend sind oder ob er diese durch eigenen Buchungsbedingungen ergänzen möchte. Bei Widersprüchen zwischen den AGB für Teilnehmer von doo und eigenen Buchungsbedingungen des Veranstalters gehen diese AGB für Teilnehmer von doo vor. Falls der Veranstalter seine eigenen Buchungsbedingungen anstelle der AGB für Teilnehmer von doo verwendet, muss er sicherstellen, dass die Regelungen zum Verhältnis zwischen dem Teilnehmer und doo im Wesentlichen unverändert übernommen werden.

  2. Der Veranstalter ist verantwortlich für die Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Informationspflichten, einschließlich der Belehrung über das Widerrufsrecht. Der Veranstalter ist insbesondere auch dafür verantwortlich, auf den Webseiten, über die er mittels der Plattform Tickets für seine Veranstaltungen anbietet und bei denen er Diensteanbieter und Verantwortlicher ist, ein den gesetzlichen Anforderungen genügendes Impressum und Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 DSGVO vorzuhalten.

  3. Der Veranstalter kann das Buchungsportal, bei dem die Teilnehmer mittels eines Links auf die Daten zu ihrer Buchung zugreifen können, nach eigenem Ermessen aktivieren oder deaktivieren. Die Beurteilung, ob das Buchungsportal angesichts der jeweiligen Veranstaltung, der bei der Registrierung abgefragten und im Buchungsportal abrufbaren Daten des Teilnehmers etc., ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau gewährleistet, obliegt dem Veranstalter.

  4. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Teilnehmer über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch den Veranstalter als Verantwortlichem im Rahmen der Buchung und Teilnahme an der Veranstaltung zu informieren. Die Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten hinsichtlich der im Auftrag des Veranstalters erhobenen personenbezogenen Daten der Teilnehmer liegt in der Verantwortung des Veranstalters. Der Veranstalter hat den Teilnehmern alle für die Erfüllung der Informationspflichten erforderlichen Informationen zu erteilen und/oder erforderliche Einwilligungen einzuholen. Im Rahmen des Angebots der Veranstaltung werden die Datenschutzinformationen von doo angezeigt. In den Datenschutzinformationen von doo sind, unter anderem, exemplarische Informationen zur Verarbeitung und zum Schutz der Daten der Teilnehmer durch den Veranstalter bei der Buchung und Teilnahme an einer Veranstaltung enthalten. Der Veranstalter ist verpflichtet, zu überprüfen, ob die Datenschutzinformationen von doo für die jeweilige Veranstaltung passend und ausreichend sind oder ob er diese durch eigene Datenschutzinformationen ergänzen bzw. ersetzen möchte. Die Datenschutzinformationen von doo stellen hinsichtlich der exemplarischen Informationen zur Verarbeitung und zum Schutz der Daten der Teilnehmer durch den Veranstalter bei der Buchung und Teilnahme an einer Veranstaltung einen unverbindlichen Formulierungsvorschlag dar, sind nicht als Rechtsberatung im Einzelfall zu verstehen und wollen keine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen. doo kann nicht gewährleisten, dass die Datenschutzinformationen diesbezüglich immer umfassend für jede Veranstaltung und für jeden Anwendungsfall der Plattform passend sind und übernimmt für die Rechtskonformität keinerlei Haftung.

6. Kostenpflichtige Veranstaltungen, Abwicklung von Zahlungen

  1. Der Veranstalter kann kostenlose und kostenpflichtige Veranstaltungen anbieten. Den Ticketpreis definiert der Veranstalter im Rahmen der Erstellung einer Veranstaltung. Der Veranstalter hat dabei die Möglichkeit, verschiedene Ticketkategorien mit verschiedenen Ticketpreisen zu definieren.

  2. doo erstellt für den Veranstalter die Rechnungen an die Teilnehmer. Diese werden den Teilnehmern, so nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, elektronisch zur Verfügung gestellt. doo weist bei der Rechnungsstellung gegenüber dem Teilnehmer einer Veranstaltung die durch den Veranstalter abzuführende Umsatzsteuer aus, sofern der Veranstalter umsatzsteuerpflichtig ist. Entsprechende Angaben müssen vom Veranstalter bei der Erstellung der Veranstaltung hinterlegt werden. Die Verantwortung für die Richtigkeit dieser Angaben obliegt dem Veranstalter.

  3. Der Teilnehmer kann bei kostenpflichtigen Veranstaltungen zwischen verschiedenen im Rahmen der Buchung angebotenen Zahlungsoptionen wählen. Die Abwicklung der Zahlungen des Teilnehmers an den Veranstalter erfolgt über den Veranstalter selbst oder über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister auf Basis eines gesonderten Zahlungsdienstleistungsvertrages, der von doo vermittelt wird. doo ist in den Zahlungsabwicklungsprozess nicht eingebunden und nicht selbst Partei des Zahlungsdienstleistungsvertrages. Der Veranstalter stimmt der Weitergabe der zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (Name, Kontonummer, Zahlungsinformationen) an den Zahlungsdienstleister zu.

  4. doo übernimmt, so nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, keine Rückabwicklung von durch Teilnehmer gezahlten Ticketpreisen. Dies gilt insbesondere für die Absage einer Veranstaltung oder die Änderung von Veranstaltungsort, -zeitraum oder -inhalten durch den Veranstalter, auch wenn die Gründe hierfür nicht vom Veranstalter zu verantworten sind. Dies gilt ferner für jede Art des Widerrufs, des Rücktritts oder der Änderung von Bestellungen durch den Teilnehmer. Die Rückabwicklung von gezahlten Ticketpreisen liegt in der Verantwortung des Veranstalters. Die im Falle einer erfolgreichen Rückforderung des Ticketpreises durch einen Teilnehmer über den jeweiligen Zahlungsdienstleister bei doo anfallenden Kosten (Gebühren des jeweiligen Zahlungsdienstleisters und/oder administrativer Aufwand bei doo) trägt der Veranstalter und doo wird diese Kosten in Rechnung stellen.

  5. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen kann doo regelmäßige Zahlungserinnerungen an Teilnehmer, die nicht bezahlt haben, verschicken. Details dazu sind in der Dokumentation im Hilfecenter der Plattform geregelt. Darüber hinaus gibt es keine weiteren Maßnahmen oder automatische Prozesse, doo bietet insbesondere kein Mahnwesen oder Inkasso an. Die Durchsetzung nicht bezahlter Ticketpreise ist Sache des Veranstalters.

7. Gebühren und Abrechnung

  1. Die von doo erhobenen Dienstleistungsgebühren für die Nutzung der Plattform und weitere Services werden im Angebot bzw. Auftrag festgelegt.

  2. Sollten, zum Beispiel bei einem Test-Account, keine Gebühren festgelegt worden sein, werden dem Veranstalter bei kostenpflichtigen Veranstaltungen 4,9% des Ticketpreises (zzgl. USt.) als Dienstleistungsgebühr in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt in diesem Fall kalendermonatlich nachträglich.

  3. doo stellt dem Veranstalter per E-Mail an die im Account als Kontakt hinterlegte E-Mail-Adresse die Rechnungen über die Dienstleistungsgebühren in elektronischer Form zur Verfügung.

  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skonto oder sonstige Abzüge zu zahlen. Soweit nicht anders vereinbart ist die Angabe einer Purchase Order Nummer auf der Rechnung keine Voraussetzung für die Zahlungsverpflichtung. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fällig. Im Verzugsfall ist doo, sofern auch nach Ablauf einer dem Veranstalter gesetzten Frist von einer Kalenderwoche nach Fälligkeit keine Zahlung geleistet wurde, berechtigt, den Zugang des Veranstalters zur Plattform zu sperren und laufende Veranstaltungsangebote zu deaktivieren. Auf die bevorstehende Sperrung wird doo den Veranstalter vorab unter weiterer Fristsetzung von einer Kalenderwoche hinweisen. Der Veranstalter bleibt in diesem Fall verpflichtet, laufende Dienstleistungsgebühren zuzüglich etwaiger Verzugszinsen weiter zu bezahlen.

  5. Die angegebenen Preise enthalten keine Umsatzsteuer oder sonstige Steuern. Diese werden dem Veranstalter gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt.

  6. Sofern vom Veranstalter bei kostenpflichtigen Veranstaltungen eine anteilige bzw. prozentuale Dienstleistungsgebühr an doo zu entrichten ist, weist der Veranstalter den Zahlungsdienstleister an, den Gesamtpreis der Buchung beim Teilnehmer einzuziehen und den von den Teilnehmern gezahlten Ticketpreis für den Veranstalter treuhänderisch zu verwahren. Der Veranstalter weist den Zahlungsdienstleister zusätzlich an, die von den Teilnehmern bezahlten Vergütungen abzüglich der an doo zu entrichtenden Dienstleistungsgebühr an den Veranstalter auszuzahlen sowie die Dienstleistungsgebühr an doo auszuzahlen. Diese Anweisungen an den Zahlungsdienstleister werden über die Plattform erteilt.

  7. Anteilige bzw. prozentuale Dienstleistungsgebühren für über die Plattform veräußerte Tickets fallen auch an, wenn eine Buchung rückabgewickelt wird, sofern doo die Gründe hierfür nicht zu verantworten hat.

8. E-Mail-Policy

  1. Die Plattform kann zum Zwecke der Bewerbung von Veranstaltungen zur Versendung von E-Mails genutzt werden. doo legt dabei großen Wert auf rechtskonformes E-Mail-Marketing. Die E-Mail-Policy regelt die rechtskonforme Nutzung der von doo zur E-Mail-Kommunikation bereitgestellten Funktionalität. Die E-Mail-Policy wird ausdrücklich als Bestandteil des Vertrages einbezogen.

9. Datenschutz

  1. doo ist sich bewusst, dass dem Veranstalter ein besonders sensibler Umgang mit personenbezogenen Daten, die die Nutzer an doo übermitteln, äußerst wichtig ist. doo beachtet selbstverständlich alle einschlägigen gesetzlichen Datenschutzvorgaben.

  2. Wenn der Veranstalter einen Account für die Nutzung der Plattform anlegt, erhebt und verarbeitet doo die bei der Registrierung angegebenen personenbezogenen Daten als Verantwortlicher. doo erhebt und verarbeiten diese Daten, um dem Veranstalter die Nutzung der Plattform zu ermöglichen. Details zur Datenerhebung und -verarbeitung finden sich in den Datenschutzinformationen.

  3. Die Daten der Teilnehmer an einem Event, die sich über die doo Event-Management-Plattform für ein Event registrieren bzw. deren Daten in anderer Form mittels der Plattform verarbeitet werden (beispielsweise Daten, die „onsite“ bei einem Event erhoben wurden), und die Daten der Adressaten von Marketing-Kampagnen, beispielsweise die Liste der Adressaten von E-Mail-Marketing-Kampagnen, die ein Veranstalter über die doo Event-Management-Plattform versendet, und sonstige Daten, die ein Veranstalter zur Verarbeitung in der doo Event-Management-Plattform speichert, verarbeitet doo als Auftragsverarbeiter im Auftrag und auf Weisung des Veranstalters. Diese Auftragsverarbeitung ist in unserer Vereinbarung Auftragsverarbeitung geregelt. Die Vereinbarung Auftragsverarbeitung ist Bestandteil des Vertrages zwischen dem Veranstalter und doo und wird von den Parteien ausdrücklich in den Vertrag einbezogen.

10. Vertraulichkeit

  1. Jede der Parteien verpflichtet sich, alle im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, die (a) als „vertraulich“ oder „geheim“ oder mit einem gleichbedeutenden Hinweis gekennzeichnet sind oder mündlich als vertraulich bezeichnet werden; (b) aufgrund ihres Inhalts als vertraulich anzusehen sind; oder (c) von vertraulichen Informationen, welche zur Verfügung gestellt worden sind, abgeleitet wurden; ausschließlich für die Zwecke der vertraglichen Zusammenarbeit zu verwenden, vertraulich zu behandeln und vor der Kenntnisnahme durch unberechtigte Dritte zu schützen. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung ist allen Personen aufzuerlegen, die mit der Durchführung dieses Vertrages betraut werden.

  2. Von der Vertraulichkeitsverpflichtung ausgenommen sind Informationen, die (a) öffentlich zugänglich sind oder nachträglich öffentlich zugänglich wurden oder der anderen Partei bei Vertragsschluss bereits bekannt waren; (b) unabhängig und selbstständig von der anderen Partei entwickelt wurden; (c) der anderen Partei von einem Dritten offenbart wurden, der keiner Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegt, oder (d) aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen (in diesem Falle ist die betroffene Partei hierüber unverzüglich zu unterrichten).

11. Haftungsbegrenzung, Freistellung

  1. Für einfache Fahrlässigkeit haftet doo, sowohl für eigenes sowie für zugerechnetes Verhalten, nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt sind. In diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Veranstalter regelmäßig vertraut.

  2. Für mittelbare und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn, Personalmehrkosten, nutzlose Aufwendungen und unterbliebene Einsparungen etc. haftet doo nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer von doo gegebenen eigenständigen Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung nicht etwas anderes ergibt.

  4. Verletzt der Veranstalter die ihm obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung, haftet doo im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen bei Verlust von Daten der Höhe nach begrenzt auf diejenigen Schäden, die auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Veranstalter aufgetreten wären.

  5. Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer 11 gelten auch für Ansprüche gegen leitende Angestellte, Mitarbeiter, sonstige Erfüllungsgehilfen oder Unterauftragnehmer von doo.

  6. Der Veranstalter stellt doo von sämtlichen Ansprüchen einschließlich Schadensersatzansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegen doo wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Veranstalter auf die doo-Webseiten eingestellten Inhalte geltend machen. Der Veranstalter stellt doo ferner von sämtlichen Ansprüchen einschließlich Schadensersatzansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegen doo wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Dienste der doo-Webseiten durch den Veranstalter geltend machen. Der Veranstalter übernimmt alle aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von doo bleiben unberührt. Die vorstehenden Pflichten des Veranstalters gelten nicht, soweit der Veranstalter die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

  7. Der Veranstalter erklärt sich einverstanden, dass Forderungen oder Klagegründe, die durch die Nutzung der doo Dienstleistungen entstehen oder damit im Zusammenhang stehen, innerhalb von zwei Jahren nach Entstehung dieser Forderung bzw. des Klagegrunds geltend gemacht werden müssen. Andernfalls sind sie verjährt.

12. Laufzeit und Beendigung des Vertrags, Sperrung des Accounts

  1. Die Laufzeit des Vertrages über die Nutzung der Plattform wird im jeweiligen Angebot bzw. Auftrag festgelegt. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt.

  2. So keine feste Laufzeit vereinbart ist, kann jede Partei den Vertrag über die Nutzung der Plattform jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden. Zum Zeitpunkt der Beendigung bereits entstandene Ansprüche auf Dienstleistungsgebühren bleiben von einer Beendigung unberührt.

  3. Bei Verstößen gegen diese AGB und sonstige Vertragsverpflichtungen oder bei einem begründeten diesbezüglichen Verdacht kann doo den Account eines Veranstalters und/oder bestimmte Angebote von Veranstaltungen vorübergehend sperren. Die Sperrung wird aufgehoben, wenn der Verstoß beseitigt bzw. wenn der Verdacht ausgeräumt wurde.

13. Schlussbestimmungen

  1. doo hat das Recht, diese AGB für Veranstalter jederzeit abzuändern oder um Regelungen für die Nutzung etwaig neu eingeführter zusätzlicher Leistungen oder Funktionen der Plattform zu ergänzen. Die Änderungen und Ergänzungen der AGB für Veranstalter werden dem Veranstalter spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die von ihm im Account als Kontakt hinterlegte E-Mail-Adresse angekündigt. Die Zustimmung des Veranstalters zur Änderung der AGB für Veranstalter gilt als erteilt, wenn der Veranstalter der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerspricht. doo wird in der Ankündigung der Änderung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung, bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs hinweisen.

  2. doo ist berechtigt, den Veranstalter als Referenz zu nennen, so dieser einer solchen Nennung nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen hat. Diese Berechtigung bezieht sich auf Marketingunterlagen, den Internetauftritt von doo und sonstige Online- und Offlineveröffentlichungen und beinhaltet auch die Verwendung des Logos, Marken und Firmennamen des Veranstalters.

  3. Der Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht.

  4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Veranstalter alle Erklärungen an doo per E-Mail senden oder per Brief übermitteln. doo kann Erklärungen gegenüber dem Veranstalter per E-Mail an die E-Mail-Adresse übermitteln, die der Veranstalter als aktuelle E-Mail-Adresse in seinem Veranstalterprofil angegeben hat. E-Mail-Adresse und andere Veranstalterdaten können jederzeit im doo-Konto des Veranstalters aktualisiert werden.

  5. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB für Veranstalter unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Das gilt entsprechend bei Vertragslücken.

  6. Erfüllungsort ist der Sitz von doo. Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig der Sitz von doo.

  7. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
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